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   BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 43/84   

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BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 43/84 (https://dejure.org/1987,996)
BAG, Entscheidung vom 10.02.1987 - 1 ABR 43/84 (https://dejure.org/1987,996)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 (https://dejure.org/1987,996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2038 (Ls.)
  • NZA 1987, 385
  • BB 1987, 1177
  • DB 1987, 1152
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79

    Einblicksrecht - Vergütungsbestandteil - AUßertarifliche Vergütung -

    Auszug aus BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 43/84
    Das gilt auch für übertarifliche Vergütungen, die nicht auf einer kollektiven Regelung aufbauen, sondern individuell vereinbart sind (BAG Beschluß vom 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß des Senats vom 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972).

    § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BetrVG nimmt insoweit Bezug auf die Voraussetzungen, die in § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG genannt werden (vgl. auch insoweit Beschluß des Senats vom 30. Juni 1981, aaO, zu B III 1 der Gründe).

    Im Rahmen der dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 11 BetrVG übertragenen Aufgaben benötigt der Betriebsrat die Kenntnis der effektiv gezahlten Vergütungen, um sich ein Urteil darüber bilden zu können, ob eine innerbetriebliche Lohngerechtigkeit erreicht ist oder durch eine andere betriebliche Lohngestaltung erreicht werden kann oder soll (vgl. wiederum Beschluß des Senats vom 30. Juni 1981, aaO, zu B III 2 der Gründe).

  • BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84

    Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen

    Auszug aus BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 43/84
    Eine solche Vorgabe, keine allgemeine Regelung zu wollen, kann das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht ausschließen (Beschluß des Senats vom 17. Dezember 1985 - 1 ABR 6/84 -, zu B II 5 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Betriebsrat hat immer dann mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber zum tariflich geregelten Entgelt allgemein eine betriebliche Zulage gewährt, deren Höhe von ihm aufgrund einer individuellen Entscheidung festgelegt wird (vgl. den bereits erwähnten Beschluß des Senats vom 17. Dezember 1985 - 1 ABR 6/84 -, zu B II 3 der Gründe).

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 65/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Zahlung von Wohnungsgeld und

    Auszug aus BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 43/84
    Im übrigen hat der Betriebsrat jedoch bei der Ausgestaltung der Bezugsbedingungen mitzubestimmen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 65/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 12.02.1980 - 6 ABR 2/78

    Einblicksrecht - Übertarifliche Vergütung - Informationsrecht

    Auszug aus BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 43/84
    Das gilt auch für übertarifliche Vergütungen, die nicht auf einer kollektiven Regelung aufbauen, sondern individuell vereinbart sind (BAG Beschluß vom 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß des Senats vom 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 17/73

    Betriebsausschuß - Kleinbetrieb - Betriebsratsmitglieder - Einblicksrecht -

    Auszug aus BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 43/84
    Kleinere Betriebe sollen von der Information nicht ausgeschlossen werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. Beschluß vom 18. September 1973 - 1 ABR 17/73 - BAGE 25, 301 = AP Nr. 4 zu § 80 BetrVG 1972 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12

    Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten

    § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG lässt sich nicht entnehmen, dass bestimmte Lohnbestandteile generell vom Einsichtsrecht des Betriebsrats ausgenommen sind (BAG 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - zu B II 2 a der Gründe; Fitting 27. Aufl. § 80 Rn. 73 mwN) .
  • BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 63/94

    Anwesenheitsrecht bei Einsichtnahme in Bruttolohnlisten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat in kleineren Betrieben anstelle des dort fehlenden Betriebsausschusses der die laufenden Geschäfte führende Betriebsratsvorsitzende bzw. dessen Stellvertreter oder ein anderes beauftragtes Betriebsratsmitglied, dem nicht die Führung der laufenden Geschäfte übertragen sein muß, dieses Einblicksrecht in die Bruttolohn- und gehaltslisten der Arbeitnehmer (vgl. BAG Beschluß vom 23. Februar 1973 - 1 ABR 17/72 - AP Nr. 2 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 18. September 1973, BAGE 25, 292 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 18. September 1973, BAGE 25, 301 = AP Nr. 4 zu § 80 BetrVG mit Anmerkung Richardi; Beschluß vom 15. Juni 1976 - 1 ABR 116/74 - AP Nr. 9 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Es ist darauf beschränkt, eine Nichtbeachtung oder fehlerhafte Durchführung des Tarifvertrags beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (BAG 10. Juni 1986 - 1 ABR 59/84 - BAGE 52, 150 und 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 28).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

    Die dem Betriebsrat eingeräumte Überwachungsbefugnis ist darauf beschränkt, eine Mißachtung oder eine fehlerhafte Durchführung eines Tarifvertrags beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (BAG 10. Juni 1986 - 1 ABR 59/84 - BAGE 52, 150 und 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 28).
  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz

    Für ein entsprechendes Auskunftsverlangen des Betriebsrats bedarf es daher auch keines besonderen Anlasses (BAG Beschluß vom 30. April 1981 - 6 ABR 77/78 -, AP Nr. 13 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 30. Juni 1981, BAGE 35, 342 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972; zuletzt Beschluß vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 26.01.1988 - 1 ABR 34/86

    Betriebsrat - Aufkunftsanspruch

    Für den Auskunftsanspruch des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG genügt es, daß der Betriebsrat die Auskunft benötigt, um feststellen zu können, ob ihm ein Mitbestimmungsrecht zusteht und ob er davon Gebrauch machen soll, sofern nicht ein Mitbestimmungsrecht offensichtlich nicht in Betracht kommt (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats im Beschluß vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG 1972).

    Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber ( § 2 Abs. 1 BetrVG) muß der Betriebsrat die Möglichkeit haben, auch Streitfragen über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts mit dem Arbeitgeber in der Dipkussion zu klären Insoweit dient die rechtzeitige und umfassende Unterrichtung dem innerbetrieblichen Rechtsfrieden und der Vermeidung von Verfahren (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 10 . Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - unter B II 2 c der Gründe).

    Er kann auch nicht gezwungen werden, die Mittel zu einem bestimmten Zweck zu verwenden (BAG Beschluß vom 8. Dezember 1981, PAGE 37, 206 5 AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie; Beschlüsse vom 10. Juni 1936 - 1 ABR 65/84 - AP Nr. 22 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Zu unterrichten ist Uber das, was der Betriebsrat für die Erfüllung seiner Aufgaben benötigt (Senatsbeschluß vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; Thiele, GK-BetrVG, § 80 Rz 44 und Fitting/Auffarth/Kaiser/ Heither, aaO, § 80 Rz 27).

  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 72/87

    Informationsrechte des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus

    Das hat der Senat wiederholt entschieden und im einzelnen begründet (vgl. zuletzt Beschlüsse des Senatsvom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG 1972, vom 17. März 1987, BAGE 54, 278 = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972 undvom 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.04.2007 - 6 TaBV 41/06

    Pflicht des Arbeitgebers zur Aufschlüsselung des Bruttoentgelts in den Lohn- und

    Weil der Betriebsrat seine Aufgaben im Rahmen seiner Zuständigkeit selbständig erfüllt, braucht er nicht darzulegen, für welche Zwecke er die Informationen benötigt (BAG 12.02.1980 a. a. O.; 10.02.1987 - 1 ABR 43/84 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 27).

    (1) Unter "Bruttolöhne und Gehälter" im Sinne der streitgegenständlichen Vorschrift ist der Effektivverdienst einschließlich der übertariflichen Zulagen, freiwilligen Prämien und aller Zahlungen, einschließlich Sonderzahlungen, die individuell ausgehandelt und gewährt werden, zu verstehen (BAG 10.02.1987 a. a. O.; LAG Baden-Württemberg 28.10.1999 - 21 Ta BV 3/99 -).

    (2) Das Bruttoentgelt im vorgenannten Sinn ist nach seinen einzelnen Bestandteilen (z. B. Grundgehalt, Überstundenvergütung, Gratifikationen, Sondervergütungen, Zulagen, Prämien usw.) aufzuschlüsseln (Däubler/Kittner/Klebe-Buschmann BetrVG 10. Aufl. § 80 Rn 106 m. w. Nachw.; Fitting 23. Aufl. § 80 Rn 73; von Friesen AuR 1982, 245, 252; BAG 10.02.1987 a. a. O. - allerdings wohl gestützt auf § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG).

  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 19/88

    Betriebsrat: Zeitpunkt der Unterrichtung durch den Arbeitgeber - Vorlage von

    Das hat der Senat wiederholt entschieden und im einzelnen begründet (vgl. zuletzt Beschlüsse des Senats vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG 1972; vom 17. März 1987, BAGE 54, 278 = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972) und daran in der Entscheidung vom 31. Januar 1989 (- 1 ABR 72/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) festgehalten.
  • LAG Hamm, 26.10.2001 - 10 TaBV 44/01

    Recht des Betriebsrates auf Einsichtnahme in Bruttolohn- und Gehaltslisten in

    Das gilt auch für übertarifliche Vergütungen, die nicht auf einer kollektiven Regelung aufbauen, sondern individuell vereinbart sind (BAG, Beschluss vom 30.06.1981 - AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 10.02.1987 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 26.01.1988 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG , 20. Aufl. 2000, § 80 Rz. 66; Däubler/Kittner/Klebe/Buschmann, BetrVG , 7. Aufl. 2000, § 80 Rz. 57, 58 m.w.N.).

    § 80 Abs. 2 Satz 2 2. Halbs. BetrVG nimmt insoweit Bezug auf die Voraussetzungen, die in § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG genannt werden (BAG, Beschluss vom 10.02.1987 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG 1972).

    Das Einblicksrecht dient neben der Überprüfung, ob die sich aus § 75 Abs. 1 ergebenden Grundsätze von Recht und Billigkeit sowie der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt werden, der Überprüfung, ob Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates berührt sind (BAG, Beschluss vom 30.06.1981 - AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 10.02.1987 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG 1972; Däubler/Kittner/Klebe/Buschmann, aaO., § 80 Rz. 55).

  • LAG Niedersachsen, 18.04.2012 - 16 TaBV 39/11

    Bruttogehaltslisten; Bruttolohnlisten; Einblicksrecht; Einsichtnahmegewährung

  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 74/89

    Betriebsrat: Anspruch auf Vorlage von Produktionszetteln

  • LAG Hamburg, 07.08.1996 - 4 TaBV 4/96

    Betriebsrat: Einblicksrecht in Geschäftsunterlagen

  • LAG Köln, 12.04.2019 - 9 TaBV 122/18

    Informationsanspruch des Betriebsrats; EDV-Datei mit Angaben aus

  • BAG, 14.05.1987 - 6 ABR 39/84

    Aufgaben und Rechte des Betriebsrates - Erforderlichkeit des Einblicks in

  • BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 38/90

    Bestehen von Auskunftsansprüchen und Unterlassungsansprüchen des Betriebsrats -

  • LAG Niedersachsen, 17.08.2001 - 16 TaBV 101/00

    Recht des Betriebsrats auf Einsicht der Bruttolohnlisten und Gehaltslisten;

  • LAG Hessen, 19.10.1989 - 12 TaBV 172/88

    Anspruch gegen den Betriebsrat auf Unterlassen des Erstellens vollständiger

  • LAG Berlin, 06.08.1997 - 13 TaBV 3/97

    Betriebsrat: Anspruch auf Vorlage von Vertragsunterlagen über die Veräußerung von

  • LAG Nürnberg, 24.09.2015 - 5 TaBV 2/14

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats - Entgelt eines einzelnen Mitarbeiters

  • VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.12.2000 - VerwG.EKD 0124/E4
  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.12.2000 - VerwG.EKD 0124/E4
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